23.03.2020

Hygiene für Supermärkte und auf Wochenmärkten in Hamburg

VMG | Nachrichten | Einzelhandel | Corona

Um die Übertragung des Coronavirus in Supermärkten oder auf Wochenmärkten zu minimieren, empfiehlt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, dass dort aktuell zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln beachtet werden sollten:

Neben der konsequenten Beachtung der lebensmittelhygienischen Vorschriften sowie der lebensmittelhygienischen Empfehlungen für Lebensmittelverkaufsstätten (zum Beispiel der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)), empfiehlt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz den Betreibern, Beschäftigten, Lieferanten und Kunden folgende Maßnahmen:

Zur Kontaktreduzierung empfehlen wir:

  • Verteilen Sie die Verkaufsflächen möglichst großflächig.
  • Fordern Sie Kunden und Beschäftigte durch schriftliche / bildliche Hinweise auf, Abstand zueinander zu halten.
  • Fordern Sie durch schriftliche / bildliche Hinweise Erkrankte mit Erkältungssymptomen auf, den Supermarkt nicht zu betreten / an den Stand des Wochenmarkts nicht heranzutreten.
  • Die Bildung von Schlangen soll vermieden werden.
  • Bei Schlangenbildung soll ein Abstand von circa 1,5 Metern (zum Beispiel durch Distanzmarken auf dem Boden) eingehalten werden.
  • In Kassenbereichen sollte gegebenenfalls nur jede 2. Kasse öffnen (auch zum Schutz des Kassenpersonals).
  • Abstandsfördernde Maßnahmen an Lebensmitteltresen (zum Beispiel Stopplinien an der Frischetheke) bzw. vor Ständen auf dem Wochenmarkt.
  • Bei Essensständen auf dem Wochenmarkt etwaige Stehplätze auf Abstand stellen.

Zur Umgebungshygiene empfehlen wir:

  • Kein Angebot von Lebensmittelproben zum Direktverzehr (zum Beispiel Käse- oder Obsthäppchen)
  • Kein Angebot von unverpackten Kosmetika (zum Beispiel in Form von Testern) für die Kunden.
  • Häufigere Reinigung der Flächen mit dem üblichen Reinigungsmittel.
  • Oberflächen, die häufig berührt werden (zum Beispiel Bedienflächen an Kassen bei Wechsel der Beschäftigten, Bedienflächen an Kartenzahlgeräten usw.) mehrmals täglich gründlich reinigen oder desinfizieren.

Als mitarbeiterbezogene Maßnahmen empfehlen wir:

  • Hygiene-Schulungen für alle Beschäftigten (zum Beispiel Händehygiene und Hinweise zum Selbstschutz (zum Beispiel nicht ins Gesicht fassen), Online oder per Merkblatt).
  • Aushang der Infobögen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur hygienischen Händewaschung an allen Handwaschplätzen (https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html und https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien).
  • Klären Sie Ihre Beschäftigten darüber auf, dass das dauerhafte Tragen von Einmalhandschuhen zum persönlichen Schutz keine Vorteile gegenüber einer regelmäßigen Händehygiene bietet. Handschuhe können zudem ein Gefühl falscher Sicherheit vermitteln (zum Beispiel bei der Berührung des Gesichtes mit der behandschuhten Hand).
  • Fragen Sie Ihre Beschäftigten, ob sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definiteren Risikogebiet aufgehalten haben und / oder Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatten. Wenn dies der Fall ist, wird dringend empfohlen, sich für 14 Tage nach Reiserückkehr bzw. dem Kontakt in freiwillige häusliche Isolation zu begeben.
  • Gesunde Beschäftigte, die lediglich zu den zuvor beschriebenen Kontaktpersonen Kontakt hatten, können hingegen weiterhin tätig sein.
  • Alle Beschäftigten sollen auf mögliche Krankheitssymptome achten und bei Krankheitszeichen von der Arbeit fern bleiben (zum Beispiel Erkältungssymptome, Fieber).
  • Einteilung der Beschäftigten in Gruppen, zur Begrenzung von quarantänebedingten Ausfällen bei etwaigen Erkrankungsfällen (zum Beispiel getrennte Pausenzeiten, Umkleidezeiten, Arbeitszeiten usw.).

Für externe Dienstleister und Lieferanten empfehlen wir:

  • Einweisung externer Dienstleister und Lieferanten in das betriebsseitig festgelegte Hygienemanagement und Aufforderung zu dessen Einhaltung.
  • Externe Dritte und Beschäftigte untereinander zu Distanz aufzufordern.

Kontakt

Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
Geschäftsführerin VMG - Der Einzelhandelsverband
Tel.: 040 30801-254